Barrierefreiheit im Web: Was das neue Gesetz ab Juni 2025 für Webseitenbetreiber bedeutet

Barrierefreiheit im Internet ist kein „Nice-to-have“ mehr – sie wird gesetzlich verpflichtend. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Das Ziel ist klar: Mehr digitale Teilhabe für alle – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber von Webseiten und Onlineshops? Und wie können Sie sich jetzt sinnvoll vorbereiten? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie mit kostenfreien Tools erste Schritte selbst gehen können – und wo wir als Agentur gerne unterstützen.

Ein Mitarbeiter von pixalla prüft die Webseite auf Barrierefreiheit nach WCAG 2.1

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über digitale Kanäle anbieten. Betroffen sind insbesondere:

  • Betreiber von Webseiten und Onlineshops
  • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen über ihre Website anbieten – beispielsweise Buchungssysteme, Online-Beratung oder individuelle Konfiguratoren

Auch wenn Sie kein großes E-Commerce-Portal betreiben: Wenn Ihre Website mehr ist als eine digitale Visitenkarte, sollten Sie sich mit den Anforderungen des Gesetzes vertraut machen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit im digitalen Raum heißt, dass alle Menschen Ihre Inhalte vollständig, selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können – unabhängig davon, ob sie z. B. eine Sehbehinderung, eine motorische Einschränkung oder eine kognitive Beeinträchtigung haben.

Barrierefreie Webseiten zeichnen sich durch verschiedene Merkmale aus:

  • Klare Navigation: Inhalte müssen logisch gegliedert und leicht auffindbar sein.
  • Gute Lesbarkeit: Einfache Sprache, Zwischenüberschriften und gute Kontraste helfen bei der Verständlichkeit.
  • Alternative Texte: Bilder und Grafiken sollten mit beschreibenden Texten versehen sein.
  • Tastaturbedienung: Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein.
  • Kompatibilität mit Screenreadern: Semantisch korrekter HTML-Code unterstützt Assistenzsysteme.

Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Nutzerfreundlichkeit – sie wirken sich auch positiv auf Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen aus.

Der kostenlose Selbst-Check: Wo steht Ihre Website?

Bevor aufwändige Maßnahmen ergriffen werden, lohnt sich ein erster Statuscheck. Nutzen Sie dazu den kostenfreien BFSG-Selbst-Check und erhalten Sie einen ersten Überblick, ob Ihre Website die wichtigsten Anforderungen erfüllt:

BFSG-Check jetzt starten

Kostenlose Tools: So testen Sie Ihre Website selbst

Viele grundlegende Aspekte der Barrierefreiheit lassen sich auch ohne Programmierkenntnisse prüfen. Diese Tools helfen Ihnen dabei:

  • Lighthouse: In Google Chrome integriert – prüft Barrierefreiheit, Performance und SEO.
  • axe DevTools: Browser-Erweiterung mit konkreten Verbesserungsvorschlägen.
  • ARC Toolkit: Erweiterung zur Analyse barrierefreier Webinhalte.

Wichtige Richtlinien und weiterführende Informationen

Die WCAG 2.1 sind die zentrale Grundlage für digitale Barrierefreiheit und auch auf Deutsch verfügbar.

Spannend ist auch der Zusammenhang zwischen Barrierefreiheit und SEO. Eine empfehlenswerte Studie finden Sie hier:

Studie zu Accessibility und SEO

Unsere Unterstützung: Agenturservice von pixalla

Auch wenn viele Maßnahmen selbst umsetzbar sind, ist Barrierefreiheit im Detail technisch anspruchsvoll. Als erfahrene Internetagentur für Webdesign und E-Commerce-Lösungen begleiten wir Sie bei der Umsetzung – von der Analyse bis zur fertigen Optimierung.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Analyse nach WCAG 2.1 Standards
  • Technische Umsetzung barrierefreier Webstandards
  • Optimierung von Struktur, Navigation und Inhalt
  • Screenreader- und Tastaturkompatibilität
  • Optionales Hosting

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Wer frühzeitig handelt, hat genug Zeit für eine saubere, strukturierte Umsetzung – ohne unnötigen Zeitdruck. Ob Selbst-Check oder professionelle Umsetzung – wir von Pixalla stehen Ihnen gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an.