Nur noch bis Juni 2021 – Überbrückungshilfe III für Online-Shops

Überbrückungshilfe III für Online-Shops

Nur noch bis Juni 2021 – Überbrückungshilfe III für Online-Shops

Restaurants, Bars, Museen, Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und viele Geschäfte haben immer noch oder schon wieder geschlossen. Die Covid-19-Pandemie hat die Welt und auch Deutschland weiterhin im Griff. Durch die Beschränkungen und Schließungen sind viele kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige in größter Not. Staatliche Hilfen fließen, aber zäh und auch nicht für alle Betroffenen und alle Ausgaben. Mit der Überbrückungshilfe III will die Bundesregierung eine weitere Lücke in der Hilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler füllen.

Im Gegensatz zu den vorherigen Hilfen können nun erstmalig auch Kosten für die Digitalisierung geltend gemacht werden. Bis zu 90 Prozent Erstattung gibt es beispielsweise für die Einrichtung oder Erweiterung eines Online-Shops oder die Anmeldung bei einer digitalen Vertriebsplattform wie Amazon.

Wer jetzt noch bis zu 20.000 Euro für seine Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung zur Sicherung der Existenz seines Unternehmens beantragen will, sollte schnell sein. Am 30. Juni läuft der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III aus.

Wer kann Überbrückungshilfe III beantragen?

Die Überbrückungshilfe III können grundsätzlich alle Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro beantragen. Voraussetzung ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent pro beantragten Monat.

Zum Vergleich wird das Jahr 2019 als Referenz herangezogen. Es ist für die Antragsberechtigung nicht relevant, ob das der Umsatzrückgang durch staatlich angeordnete Schließungen oder anderweitig zustande gekommen ist.

Wofür kann man die Überbrückungshilfe III verwenden?

Zum einen kann auch die Überbrückungshilfe III wie die beiden November und Dezember-Hilfen für Fixkosten aufgewendet werden. Das sind zum Beispiel Pachten und Mieten, Aufwendungen für Zinsen und häusliche Arbeitszimmer, Leasingraten, Strom- und Wasserkosten, Versicherungen sowie die Instandhaltung und Wartung von IT-Strukturen und Maschinen.

Die Besonderheit der Überbrückungshilfe III liegt in der Einmalzahlung von bis zu 20.000 Euro für Investitionen in die Digitalisierung. Das ist besonders für Unternehmen und Selbstständige interessant, die Umsatzverluste – etwa durch den Neuaufbau oder die Erweiterung ihres Online-Shops oder die Registrierung bei Vertriebsportalen und Marktplätzen wie Amazon – ausgleichen möchten.

Wie viel Zuschuss bekommen Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler?

Die Höhe der staatlichen Zuschüsse ist nach Umsatzeinbruch gestaffelt:

• Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet

• Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent: bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet

• Umsatzrückgang von über 70 Prozent: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten werden erstattet

Das bedeutet am konkreten Beispiel folgendes:

Sie haben ein Einzelhandelsgeschäft, dessen Umsätze um mehr als 70 Prozent eingebrochen sind. Über die Fixkostenhilfe bekommen Sie durch die Überbrückungshilfe III im Idealfall 90 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet. Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 1,5 Millionen Euro.

Um den Umsatzverlust aufzufangen, haben Sie 15.000 Euro in einen neuen Online-Shop investiert. Sie bekommen im Rahmen der einmaligen Förderung von Digitalisierungsprojekten 13.500 Euro erstattet.

Zusätzlich werden auch die Kosten für einen prüfenden Dritten wie einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, der zwingend erforderlich ist, um den Antrag zu stellen, erstattet.

Warum jetzt in einen Online-Shop investieren?

Zusammengefasst kann man sagen, dass es bisher eine solche Förderung der Digitalisierung nie gab. Mit der einmaligen Förderung solcher Maßnahmen über die Überbrückungshilfe III bietet sich für Unternehmen, Organisationen, Soloselbstständige und Freiberufler eine attraktive Möglichkeit, jetzt in einen Webshop zu investieren. Ein Online-Shop ist nicht nur eine kurzfristige Strategie, um in Zeiten von Corona zu überleben, sondern bietet langfristig Vorteile.

Wer noch nicht an einen Online-Shop gedacht hat oder die Kosten dafür bisher immer scheute, hat jetzt die Gelegenheit, dieses Projekt für die Zukunft mit staatlichen Mitteln auf den Weg zu bringen. Wir als Marketing-Agentur mit Know-how in Suchmaschinenoptimierung, Webentwicklung, Webdesign und Suchmaschinenwerbung greifen Ihnen dabei gern unter die Arme. Wir beraten Sie ausführlich und finden gemeinsam mit Ihnen die ideale Strategie für Ihren neuen Online-Shop.